Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMO Systems GmbH

 

Geschäftsführung: Friedrich Riemeier, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (HRB 91886)

EMO Systems GmbH
Rungestr. 19
10179 Berlin
Germany

info@emosystems.de
https://emosystems.de

 

AGB für den Online-Verkauf AGB für Konstruktionen, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen

 

AGB für den Online-Verkauf

I. Allgemeines

  1. Für alle Kaufverträge über Warenlieferungen, die über den Onlineshop der EMO Systems GmbH, Rungestr. 19, 10179 Berlin, Deutschland (im Folgenden EMO Systems genannt) zustande kommen, gelten nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
    Für Lieferungen und Leistungen, die nicht über den EMO Systems Onlineshop bestellt werden, gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen für Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen und Konstruktionen.
  2. Abweichenden Vorschriften der Besteller wird hiermit widersprochen.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen EMO Systems und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dieses gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

II. Vertragsschluss

  1. Der Kaufvertrag kommt mit dem Abschicken der Bestellinformationen über den EMO Systems Onlineshop durch den Besteller und die Bestätigung der Bestellung in Textform, also per E-Mail, Fax oder Brief, durch EMO Systems zustande.

III. Lieferung und Gefahrübergang

  1. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. EMO Systems behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und dem Besteller zumutbar ist. Vom Besteller gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert und nach Vereinbarung berechnet.
  2. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so geht die Gefahr gem. § 446 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr gem. § 447 BGB mit Übergabe der verkauften Waren an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
  3. Ist der Besteller Unternehmer, wird EXW nach Incoterms 2000 als Lieferform vereinbart.

IV. Verpackungs- und Versandkosten

  1. Eine Auflistung der Verpackungs- und Versandkosten finden Sie auf unserer Seite für Versand, Kosten & Zahlungsarten.

V. Preise und Zahlung

  1. Es gilt der zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung im EMO Systems Onlineshop angegebene Verkaufspreis. Es sind die Netto- und Bruttopreise angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Versandkosten sind separat ausgewiesen. Bei Lieferung außerhalb Deutschlands wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
  2. Bei Käufen über den EMO Systems Onlineshop erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
  3. Bei Überweisung ist als Verwendungszweck der Name des Bestellers und die Auftragsnummer bzw. die Online-Bestellnummer anzugeben, damit wir den Zahlungseingang der Bestellung zuordnen können.
  4. Die Belieferung des Bestellers erfolgt durch ein von EMO Systems beauftragtes Unternehmen gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Erstkunden und Kunden mit einem Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden ausschließlich gegen Vorkasse beliefert. EMO Systems stellt dem Käufer eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der verkauften Ware ausgehändigt wird oder zeitnah per E-Mail, Fax oder Brief zugeht.
  5. Abweichend von Abschnitt V Nr. 4 kann EMO Systems dem Besteller nach eigenem Ermessen eine Belieferung gegen Rechnung anbieten. Die Rechnungsbeträge sind bei der Belieferung gegen Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.

VI. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

  1. Bei allen Bestellungen über den EMO Systems Onlineshop haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Diese Erklärung ist zu senden an:

EMO Systems GmbH
Zu Händen des gesetzlichen Vertreters Friedrich Riemeier
Rungestr.19
10179 Berlin
Telefon: +49 . 30 . 4000 475 – 80
Telefax: +49 . 30 . 4000 475 – 90
E-Mail: info@emosystems.de

  1. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
  2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
  2. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  3. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  4. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

EMO Systems GmbH
Zu Händen des gesetzlichen Vertreters Friedrich Riemeier
Rungestr.19
10179 Berlin

zurückzusenden oder zu übergeben.

  1. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  2. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

VII. Eigentumsvorbehalt und Aufrechnung

  1. Die verkaufte Sache bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von EMO Systems. In dem Fall, dass der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, behält sich EMO Systems das Eigentum an der verkauften Sache bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
  2. Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche von EMO Systems anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso ist in einem Prozess eine Aufrechnung möglich, wenn die Gegenforderung zwar bestritten, aber entscheidungsreif ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VIII. Haftung für Sach- oder Rechtsmängel

  1. Sofern der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, kann er offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren oder Falschlieferungen nur dann geltend machen, wenn er diese innerhalb eines Monats nach der Lieferung in Textform, also per E-Mail, Fax oder Brief, EMO Systems gegenüber beanstandet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
  2. Sind die Vertragsparteien ausschließlich Kaufleute, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

IX. Haftung für Schäden

  1. Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Käufer EMO Systems gegenüber nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von EMO Systems der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

X. Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Käufers erfolgt unter Beachtung der EMO Systems Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

XI. Copyright

  1. Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der jeweiligen Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von EMO Systems sind oder von EMO Systems aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne schriftliches Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.

XII. Sprachklausel

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Das EMO Systems Internetangebot steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
  2. Die Angebote und Angaben im EMO Systems Onlineshop gelten bis auf Widerruf.

 

Berlin, März 2018, EMO Systems GmbH

 

AGB für Konstruktionen, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen

I. Allgemeines

  1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von EMO Systems zustande.
  2. EMO Systems behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. EMO Systems verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

II. Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, EXW nach Incoterms 2000. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist EMO Systems im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
  3. Mangels besonderer Vereinbarung ist jede Zahlung ohne Abzug auf das Konto von EMO Systems zu leisten. Folgende Staffelung wird vereinbart: 1/3 als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 sobald dem Käufer mitgeteilt wird, dass die Hauptteile des Vertragsgegenstandes versandbereit sind, und der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang.
  4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferzeit und Lieferverzögerung

  1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch EMO Systems setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beistellung von Plänen, Teilen und Materialien, die Beibringung aller ggf. erforderlichen behördlichen Bescheinigungen und Genehmigungen, die Gestellung von Akkreditiven und Garantien und die Leistung von Anzahlungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit EMO Systems die Verzögerung zu vertreten hat.
  2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt EMO Systems dem Auftraggeber sobald als möglich mit.
  3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk von EMO Systems verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  4. Wird der Versand bzw. die Abnahme des Auftragsgegenstandes aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von EMO Systems liegen, zurückzuführen, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert. EMO Systems wird dem Auftraggeber den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
  6. Der Auftraggeber kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn EMO Systems die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Auftraggeber kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von EMO Systems. Im Übrigen gilt Abschnitt VII. Nr. 2 dieser Bedingungen. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Auftraggeber für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
  7. Kommt EMO Systems in Verzug und erwächst dem Auftraggeber hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Auftraggeber EMO Systems – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Erbringung der Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus dem Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VII. Nr. 2 dieser Bedingungen.

IV. Gefahrübergang und Abnahme

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn der Vertragsgegenstand das Werk von EMO Systems verlassen hat (EXW nach Incoterms 2000), und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder EMO Systems noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nachdem EMO Systems die Abnahmebereitschaft dem Auftraggeber bekanntgegeben hat, durchgeführt werden. Der Auftraggeber darf die Abnahme bei Vorliegen von nicht wesentlichen Mängeln nicht verweigern.
  2. Verzögert sich oder unterbleibt die Lieferung bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die EMO Systems nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Auftraggeber über. EMO Systems verpflichtet sich dazu, Versicherungen abzuschließen, die der Auftraggeber verlangt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Sachen und Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von EMO Systems (Vorbehaltsware). Dies betrifft insbesondere auch die jeweiligen Saldoforderungen, die EMO Systems im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen, außerdem Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Weiter gilt es auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln, und auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. EMO Systems ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
  3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware führt EMO Systems als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne sich zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt V Nr. 1 dieser Bedingungen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht EMO Systems das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt das Eigentum von EMO Systems durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an EMO Systems. Der neue Bestand bzw. die neue Sache wird vom Käufer unentgeltlich für EMO Systems verwahrt. Die Miteigentumsrechte Von EMO Systems gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt V Nr. 1 dieser Bedingungen.
  4. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern. Und nur solange er EMO Systems Gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Voraussetzung für eine Weiterveräußerung ist, dass die Forderungen aus dieser Weiterveräußerung gem. Abschnitt V Nr. 4 bis 6 dieser Bedingungen auf EMO Systems übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
  5. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an EMO Systems abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von EMO Systems gelieferten Waren veräußert, so wird EMO Systems die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen EMO Systems Miteigentumsanteile gem. Abschnitt V Nr. 2 dieser Bestimmungen hat, wird ein, seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teil an EMO Systems abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang im Voraus an EMO Systems abgetreten.
  6. Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Fall des Widerrufs durch EMO Systems, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. EMO Systems wird von ihrem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn ihr Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche, den Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ergibt. Auf Verlangen von EMO Systems ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an EMO Systems zu unterrichten sowie EMO Systems die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
    Eine Abtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die EMO Systems angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderung von EMO Systems übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung von EMO Systems sofort fällig.
  7. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat der Auftraggeber EMO Systems unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht durch Dritte ersetzt werden.
  8. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist EMO Systems berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Auftraggebers zu betreten. Gleiches gilt, wenn andere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers schließen lassen und den Zahlungsanspruch von EMO Systems gefährden. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
  9. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten o.a.) insgesamt mehr als 50 v.H., ist EMO Systems auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
  10. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte aus vom Auftraggeber gefertigten Konstruktionsunterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne usw. verbleiben in jedem Fall beim Auftraggeber und dürfen der Verwendung durch Dritte nur mit einer schriftlichen Zustimmung zugeführt werden.
  11. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt EMO Systems vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der verkauften Sache zu verlangen.

VI. Mängelansprüche / Gewährleistung

  1. Mängel an Leistungen oder der verkauften Sache sind bei Abnahme, oder falls eine Abnahme nicht vereinbart ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich, also per E-Mail, Fax oder Brief, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen.
  2. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet EMO Systems unter Ausschluss weiterer Ansprüche- vorbehaltlich Abschnitt VII dieser Bedingungen- Gewähr wie folgt:

Sachmängel

  1. Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich und nach Wahl von EMO Systems nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen. Die Feststellung solcher Mängel ist EMO Systems unverzüglich und schriftlich, also per E-Mail, Fax oder Brief, zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von EMO Systems.
  2. Zur Durchführung von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen, die EMO Systems notwendig erscheinenden, hat der Auftraggeber nach Verständigung mit EMO Systems die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist EMO Systems von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei EMO Systems sofort zu verständigen ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von EMO Systems Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt EMO Systems – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. EMO Systems trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung von EMO Systems eintritt.
  4. Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn EMO Systems – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine gesetzte und angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht auf Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises ist ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt VII Nr. 2 dieser Bedingungen.
  5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
    • fehlerhafte Ausführung, Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte,
    • natürliche Abnutzung,
    • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
    • nicht ordnungsgemäße Wartung,
    • Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel,
    • mangelhafte Bauarbeiten,
    • ungeeigneter Baugrund,
    • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von EMO Systems zu verantworten sind.
  6. Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für EMO Systems keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung durch EMO Systems vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.
  7. Eine Mängelbeseitigung kann von EMO Systems abgelehnt werden, solange sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber in zulässiger Weise sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht ausübt.
  8. Sämtliche Ansprüche gegen EMO Systems verjähren 12 Monate nach Abnahme bzw. Ablieferung, soweit nicht zwingend längere gesetzliche Verjährungsfristen gelten.

Rechtsmängel

  1. Mangels anderer Vereinbarung führt EMO Systems keine Recherchen bzgl. Schutzrechten im In- und Ausland durch, die durch den Verkauf, die Erstellung oder die Anwendung eines Vertragsgegenstandes verletzt werden könnten.
  2. Führt die Benutzung des Vertragsgegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird EMO Systems den Auftraggeber ohne Übernahme von Kosten oder anderen Verpflichtungen bei der Suche nach einer Lösung beraten und unterstützen.

VII. Haftung

  1. Wenn der Vertragsgegenstand durch Verschulden von EMO Systems infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von, vor oder nach Vertragsschluss, erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Vertragsgegenstandes – vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers die Regelungen der Abschnitte VI. und VII. Nr. 2 dieser Bedingungen .
  2. Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet EMO Systems – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei
    1. Vorsatz,
    2. grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
    3. schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    4. bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde,
    5. Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EMO Systems auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Verjährung

  1. Alle Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren nach 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt VII. Nr. 2 dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

IX. Softwarenutzung

  1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird dem Auftraggeber zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand oder einem System (in der Regel einem Computer) des Auftraggebers überlassen. Die Nutzung der Software auf mehr als einem System ist mangels expliziter schriftlicher Vereinbarung untersagt.
  2. Der Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EMO Systems zu verändern. Die Anfertigung von Sicherheitskopien ist grundsätzlich zulässig.
  3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei EMO Systems bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen EMO Systems und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtstand ist das für den Sitz von EMO Systems zuständige Gericht.

 

Berlin, März 2018, EMO Systems GmbH